231 online
Basisinfo: Was ist die GEMA?

Empfohlen von

  • Dieser Artikel wurde noch nicht empfohlen.

Diesen Artikel bei Facebook empfehlen:

Tags

1 Link zu diesem Artikel

Was ist die GEMA?
"Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"
Die GEMA vertritt in Deutschland die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern, die Mitglied in der GEMA sind oder bei denen es Vereinbarungen mit internationalen Partnergesellschaften zur Wahrnehmung dieser Rechte in Deutschland gibt.

Wie ist die GEMA organisiert?
Als Verein. Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig und kostet (neben einer Aufnahmegebühr zwischen 60 und 120 Euro) derzeit 25,56 Euro im Jahr. Mitglieder können Komponisten oder Textdichter sowie deren Verleger oder Rechtsnachfolger werden. ("Nur"-Musiker werden von der GVL vertreten.)
Derzeit hat die GEMA ca. 65.000 Mitglieder. Dabei gibt es drei Mitglieder-Gruppen:
• "Angeschlossene Mitglieder" (ca. 55.000) haben kein Stimmrecht
"Außerordentliche Mitglieder" (ca. 6.400) können derzeit 34 Stimmen delegieren.
"Ordentliche Mitglieder" (ca. 3.400) sind stimmberechtigt. An sie werden ca. 64 Prozent aller Ausschüttungen geleistet.

Was tut die GEMA?
Die GEMA erhebt Nutzungsgebühren für die öffentliche Aufführung von Musik ihrer Mitglieder und Partner. Das betrifft in erster Linie Konzerte, Tonträger-Herstellung, TV-, Radio- und Internetausstrahlungen, aber auch Beschallung bei z. B. Volks- oder Betriebsfesten, Warteschleifenmusik in Telefonanlagen von Unternehmen sowie die Verwendung als Hintergrundmusik für Werbung oder Webseiten.

Um wieviel Geld geht es?
2010 lag die Summe aller GEMA-Einnahmen bei 863 Millionen Euro. An Mitglieder ausgeschüttet wurden 736 Millionen Euro. Die Verwaltungskosten betrugen dabei knapp 15 Prozent der Gesamteinnahmen.

Hat die GEMA einen Sonderstatus?
Ja. Der Gesetzgeber billigt der GEMA eine Art Vorrangstellung in der Rechtewahrnehmung zu. Prinzipiell wird dabei davon ausgegangen, dass deutsche und ausländische Künstler hierzulande im Regelfall von der GEMA vertreten werden. Daraus resultiert die sogenannte "GEMA-Vermutung", der zufolge die Beweislast für eine Nichtvertretung von gespielter Musik beim jeweiligen Veranstalter liegt. Auch Presswerke für Tonträger sind verpflichtet, dem Aufraggeber (Musiker oder Labels) eine GEMA-Erklärung abzuverlangen, auf Grund derer eine GEMA-Gebühr festgelegt wird, die unabhängig von Verkaufserlösen vorab gezahlt werden muss.


Share/Bookmark

stephan.sauer vor 73d 18h 

p.s. ein public relations-sprecher für künstlerische erzeugnisse ist auch ein wenig redundant, finden sie nicht auch? ah nein, sie verhelfen uns ja nur zu den uns zustehenden tantiemen. ein herrliches ding; werde es künftig als "selbstloser mäzen" betiteln.

antworten

stephan.sauer vor 73d 18h 

guten tag herr hempel,
zunächst einmal weiß ich ihre herablassende art wenig zu schätzen, zumal sie recht wenig begründet ist. mir vollkommen bewusst: die gema ist kein "reines" [:D] unternehmen; dies ändert jedoch nichts daran, dass sie ein unternehmen (zugegebenermaßen mit hybridcharakter) sind. wenn es nach meinereiner ginge, würde dieser sonderfall ebenso abgeschafft werden wie (oha, punkt 2) der umstand, den sie so lapidar als nicht "gesetzlich verordnet" benennen. vollkommen zurecht bezeichnen sie ihren status als nicht mehr 'verordnet' (betonung auf dem MEHR). dies ändert jedoch nichts an der realitas. ihre alternativen sprechen dabei für sich selbst ([res ipsa loquitur] zumal niemand freiwillig auf die konkurrenz hinweist, so dies nicht unumgänglich ist.) worauf ich mit derartig populistischen aussagen hinaus möchte? sehr einfach: ihr monopolistisches unternehmen nimmt sich obendrein die freiheit heraus unaufrichtig zu sein. dem möchte ich gerne widersprechen.
grüße

antworten

Peter Hempel vor 102d 1h 

Hallo Herr Sauer,

so klein ist diese Publikation doch nicht, war sie doch zumindest bis vor Kurzem mit einem Radiosender verbandelt...und Kommentare wie Ihrer beweisen ja, wie wichtig es ist, auch hier einige Dinge geradezurücken.

Die GEMA ist nämlich kein Unternehmen, sondern ein wirtschaftlicher Verein. Daneben hat sie auch keinen gesetzlich verordneten Monopolstatus, denn es steht jedem hier in Deutschland frei, seine eigene Verwertungsgesellschaft zu gründen – dies ist übrigens erst vor Kurzem passiert (http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/News/bdv-gruendet-neue-Verwertungsgesellschaft-fuer-Veranstalter).

Seien Sie versichert, dass wir nicht nur auf Anfrage transparente Informationspolitik betreiben. Davon zeugen unter anderem unzählige Pressemitteilungen und (Geschäfts-)Berichte, die alle frei auf unserer Website abrufbar sind. Dort finden sich übrigens auch diverse FAQs und Broschüren, die unseren wirtschaftlichen Verein etwas genauer erklären (https://www.gema.de/musiknutzer.html).

Zu den "hohen Lizenzgebühren für Netz-Video-Anbieter" – Sie meinen damit bestimmt YouTube: Sprechen Sie etwa von dieser Zeitungsente mit den 12 Cent pro Videostream? Diese Summe war in den Verhandlungen nie ein Thema. Der Betrag bewegte sich in einem marktüblichen einstelligen Bereich. Alles was wir wollen, ist eine faire Vergütung für die Urheber – ein Vertragsabschluss wie ihn die Majorlabels erzielen konnten, wäre ein Traum (nur um Ihnen mal eine Idee zu geben, von welcher Größenordnung wir reden. Genaue Zahlen dürfen wir ja aufgrund der von YT geforderten Verschwiegenheitsklausel nicht nennen).

Beste Grüße, Peter Hempel

antworten

stephan.sauer vor 102d 10h 

es ist schon ein kuriosum, wenn sich ein sprecher der gema derart vehement zu einer derart kleinen publikation - wie es diese hier ist - äußert. werter herr hempel, mit sicherheit werden irrtümer und fehlinformationen hier gerne beseitigt. alleine die erstellung solcher "aufklärerischer" texte wäre jedoch vollkommen unnötig, wenn das unternehmen gema, das nun einmal monopolstatus in unseren landen hat, nicht allein auf anfrage transparente informationspolitik betreiben würde. ihre seite wirkt im wesentlichen eher wie ein werbe- als ein erklärungsformat, was ja nun doch ein wenig befremdlich scheint, da ihr unternehmen dies eigentlich nicht nötig hat. das "böse stiefmutter"-image, das sie so plagt, wäre bestimmt einfacher aus dem weg zu räumen, wenn die pro-argumente bereits präventiv und nicht als apologie aufgeführt werden würden (und bei einem unternehmen dieser größenordnung möchte man derartiges eigentlich als a priori-annahme betrachten). sie selber haben das dt. urheberrecht als "sehr stark" bezeichnet und das ist beruhigend. allerdings: bei den hohen lizens-gebüren, die die gema von netz-video-anbietern verlangt besteht selbstredend die frage inwieweit dies den künstlern dient. als mitglied dieses forums ist es enragierend festzustellen, dass in rezensionen die gesetzten videos nicht länger verfügbar sind (und videos erfüllen derzeit nun eigentlich eine reine promo-funktion, wobei sich die frage stellt, warum sie dies aktiv unterbinden wollen würden). erneut: es gibt bestimmt stichhaltige gründe dafür, doch aufklärung sollten - mit ihrer kommerziellen größe - sie aktiver betreiben; oder aber sich nicht über irrige meldungen wundern. dieses "wessen verantwortung"-spiel ist schon viel zu lange vorangetrieben worden.

antworten

Peter Hempel vor 103d 4h 

Hallo liebe Autoren,

Zitat: "
• "Angeschlossene Mitglieder" (ca. 55.000) haben kein Stimmrecht
• "Außerordentliche Mitglieder" (ca. 6.400) können derzeit 34 Stimmen delegieren. "

ist falsch!! Die Delegierten kümmern sich um die Belange der Angeschlossenen und der Außerordentlichen Mitglieder!

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Falschinformation schnellstmöglich abändern würden und biete Ihnen nochmals an, bei Fragen zur GEMA einfach kurz bei uns anzurufen, damit solche Unklarheiten gar nicht erst entstehen.

Beste Grüße, Peter Hempel

antworten

Kommentar schreiben

Dein Name:
Bitte den nebenstehenden Sicherheitscode hier eingeben: