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Bushido
Bushido: Bushido aufgrund von Urheberrechtsverletzung verurteilt
Der Berliner Rapper Bushido wurde vom Hamburger Landsgericht wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Er soll Liedteile der französischen Band Dark Sanctuary als seine eigenen ausgegeben haben. Wie diverse Nachrichtenagenturen berichten, muss der Rapper nun 63.000 Euro Strafe bezahlen, sowie einen Schadensersatz an die Pariser Band leisten.
Die Höhe des Schadensersatzes will das Gericht jedoch erst dann festlegen, wenn bekannt ist, wie hoch der Gewinn aus seinen bisherigen CD-Verkäufen ist. Bushido muss den Richtern jetzt genauestens offen legen, wie viel er verdient hat. Die Gothicrocker Dark Sanctuary erkannten auf dem Erfolgsalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" acht Songs, die eindeutig von ihnen stammen. Des weiteren weisen fünf andere Songs des Rappers klare Kopien auf. Sein Label "Ersguterjunge" und die Plattenfirma Universal dürfen nun im Zuge dieses Urteils elf Platten nicht mehr verkaufen, auf denen sich geklautes Material befindet. Der Rückruf betrifft jedoch nicht den Verbraucher, sondern nur die bereits an Händler ausgelieferten Tonträger. Darunter befinden sich auch zahlreiche Sampler von "The Dome" oder den "Bravo Hits". Insgesamt seien 28 Tonfolgen aus vier Alben von Dark Sanctuary vom Rapper leicht verändert und in 13 seiner eigenen Tracks eingeflochten worden.
Die Hamburger Anwältin Katrin Busch meinte zu diesem Fall: "Dieser ungewöhnlich große Plagiatsfall dürfte in der Geschichte der deutschen populären Musik bisher einzigartig sein." Bushido, der sonst alles andere als wortkarg auftritt, verschlug es nach diesem Prozess die Sprache. Seine Sprecherin sagte, er werde sich zu diesem Urteil nicht äußern. Für den Rapper ist es eine ziemlich peinliche Angelegenheit, da er selbst jede Urheberrechtsverletzung seiner Songs unverzüglich verfolgen lässt.
Die Höhe des Schadensersatzes will das Gericht jedoch erst dann festlegen, wenn bekannt ist, wie hoch der Gewinn aus seinen bisherigen CD-Verkäufen ist. Bushido muss den Richtern jetzt genauestens offen legen, wie viel er verdient hat. Die Gothicrocker Dark Sanctuary erkannten auf dem Erfolgsalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" acht Songs, die eindeutig von ihnen stammen. Des weiteren weisen fünf andere Songs des Rappers klare Kopien auf. Sein Label "Ersguterjunge" und die Plattenfirma Universal dürfen nun im Zuge dieses Urteils elf Platten nicht mehr verkaufen, auf denen sich geklautes Material befindet. Der Rückruf betrifft jedoch nicht den Verbraucher, sondern nur die bereits an Händler ausgelieferten Tonträger. Darunter befinden sich auch zahlreiche Sampler von "The Dome" oder den "Bravo Hits". Insgesamt seien 28 Tonfolgen aus vier Alben von Dark Sanctuary vom Rapper leicht verändert und in 13 seiner eigenen Tracks eingeflochten worden.
Die Hamburger Anwältin Katrin Busch meinte zu diesem Fall: "Dieser ungewöhnlich große Plagiatsfall dürfte in der Geschichte der deutschen populären Musik bisher einzigartig sein." Bushido, der sonst alles andere als wortkarg auftritt, verschlug es nach diesem Prozess die Sprache. Seine Sprecherin sagte, er werde sich zu diesem Urteil nicht äußern. Für den Rapper ist es eine ziemlich peinliche Angelegenheit, da er selbst jede Urheberrechtsverletzung seiner Songs unverzüglich verfolgen lässt.
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