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Pink Floyd
Pink Floyd: Pink Floyd gewinnen den Prozess gegen EMI
Der Rechtsstreit von Pink Floyd und ihrem Plattenlabel ist entschieden. Der Londoner High Court hat die Position der Musiker bestätigt. Die Rocklegenden Pink Floyd hatten kürzlich ihr Label verklagt, da sie die Online-Vermarktung einzelner Songs nicht billigen wollten (motor.de berichtete).
Früher als gedacht kamen die Verhandlungen zu einem ersten Ergebnis. Die Klausel im Plattenvertrag, nach der die "künstlerische Integrität" zu wahren sei, gelte auch für den Online-Vertrieb. Demnach dürfe die EMI Singles nur mit Genehmigung der Band verkaufen. Das entschied gestern der zuständige Richter Sir Andrew Morritt nach einer Anhörung. Nach Angaben der BBC muss das Plattenlabel die Prozesskosten in Höhe von 44.000 Euro tragen sowie einen Schadensersatz an die Band zahlen. Dieser solle in den nächsten Tagen noch festgelegt werden.
Ein weiterer Punkt im Rechtsstreit mit EMI ist die Höhe der bisher gezahlten Tantieme, die der Band aus dem Online-Geschäft zustehen. Nach Informationen der BBC fordern die Musiker ausstehende Gelder in Höhe von 11 Millionen Euro ein. Dieser Teil des Urteils ist jedoch noch nicht veröffentlicht.
Pink Floyd fühlten sich in ihrer Kunst angegriffen. Ihre Alben würden als Gesamtkunstwerke funktionieren, die mit den Übergängen zwischen den Songs arbeiten. EMI hingegen sah sich in ihrer Gewinnspanne eingeschränkt und vertrat den Standpunkt, die Vertragsklausel berücksichtige nicht die Onlinevermarktung. Dass das Label in diesem Punkt unrecht hat, ist nun entschieden. Weitere direkte Konsequenzen für das Label habe die Entscheidung des Richters aber vorerst nicht, so die EMI in einer Mitteilung. Das Gericht habe noch keine Anordnung erlassen, die dem Musikkonzern den Vertrieb einzelner Titel (beispielsweise via iTunes) untersagt. Der Verkauf solle weitergehen. Es ist aber zu erwarten, dass ein solches Verbot im weiteren Verlauf des Verfahrens noch kommen wird. Es handelt sich bei den bisherigen Entscheidungen um ein Teilurteil in einem umfangreichen Verfahren.
Früher als gedacht kamen die Verhandlungen zu einem ersten Ergebnis. Die Klausel im Plattenvertrag, nach der die "künstlerische Integrität" zu wahren sei, gelte auch für den Online-Vertrieb. Demnach dürfe die EMI Singles nur mit Genehmigung der Band verkaufen. Das entschied gestern der zuständige Richter Sir Andrew Morritt nach einer Anhörung. Nach Angaben der BBC muss das Plattenlabel die Prozesskosten in Höhe von 44.000 Euro tragen sowie einen Schadensersatz an die Band zahlen. Dieser solle in den nächsten Tagen noch festgelegt werden.
Ein weiterer Punkt im Rechtsstreit mit EMI ist die Höhe der bisher gezahlten Tantieme, die der Band aus dem Online-Geschäft zustehen. Nach Informationen der BBC fordern die Musiker ausstehende Gelder in Höhe von 11 Millionen Euro ein. Dieser Teil des Urteils ist jedoch noch nicht veröffentlicht.
Pink Floyd fühlten sich in ihrer Kunst angegriffen. Ihre Alben würden als Gesamtkunstwerke funktionieren, die mit den Übergängen zwischen den Songs arbeiten. EMI hingegen sah sich in ihrer Gewinnspanne eingeschränkt und vertrat den Standpunkt, die Vertragsklausel berücksichtige nicht die Onlinevermarktung. Dass das Label in diesem Punkt unrecht hat, ist nun entschieden. Weitere direkte Konsequenzen für das Label habe die Entscheidung des Richters aber vorerst nicht, so die EMI in einer Mitteilung. Das Gericht habe noch keine Anordnung erlassen, die dem Musikkonzern den Vertrieb einzelner Titel (beispielsweise via iTunes) untersagt. Der Verkauf solle weitergehen. Es ist aber zu erwarten, dass ein solches Verbot im weiteren Verlauf des Verfahrens noch kommen wird. Es handelt sich bei den bisherigen Entscheidungen um ein Teilurteil in einem umfangreichen Verfahren.
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